Unterstützung für den Prozess gegen das Bürger*innenasyl

Das Grundrechtekomitee bittet um Unterstützung im Prozess gegen das Bürger*innenasyl:

Liebe Freund*innen,

nachdem es im Juli 2020 vor dem Amtsgericht in Alzenau einen glatten Freispruch gab, hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Berufung eingelegt. Der Prozess findet am 6. Mai in Aschaffenburg statt.

Mach mit beim Online-Tweet Storm!

Tweet-Storm: Zeig deine Solidarität online auf den Sozialen Medien. Folge hierzu den Accounts von We’ll Come United:

bei Facebook: https://www.facebook.com/welcomeunited
bei Twitter: https://twitter.com/wellcomeunited
bei Instagram: https://www.instagram.com/wellcomeunited/
Share-Pictures findest du hier: https://we.tl/t-C8lsRoKSpD

Informationen zum Hintergrund findest du hier: https://aktionbuergerinnenasyl.de/prozess/

Wenn du in Aschaffenburg oder Umgebung wohnst, komm zur Kundgebung:

Teile die Veranstaltung https://m.facebook.com/events/502693100910364
06. Mai, 11.00 Uhr Kundgebung auf dem Schlossplatz in Aschaffenburg

Make deportations history!

Kein Mensch ist illegal!

Pressemitteilung zum Berufungsverfahren der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg gegen die Aktion Bürger*innenasyl

Pressemitteilung

Köln, 4. Mai 2021

Das Grundrechtekomitee fordert einen erneuten Freispruch für Hagen Kopp. Das Bürger*innen-Asyl ist und bleibt legitimes Mittel zivilen Ungehorsams gegen die immer weiter zunehmende Brutalisierung des bundesdeutschen und europäischen Abschiebungsregimes.

Gegen dieses Unrecht reagieren bundesweit Menschen zurecht mit dem Auf- und Ausbau von Schutzstrukturen wie dem Bürger*innen-Asyl. Denn es braucht Orte der Zuflucht – von Gästezimmern in Wohnprojekten bis hin zum Kirchenasyl. Und es braucht Menschen, die betroffene Personen in derartigen Notsituationen unterstützen und notfalls verstecken.

Weil Hagen Kopp mit seinem Namen im Impressum der Webseite www.aktionbuergerinnenasyl.de steht, wurde der Aktivist wegen „öffentlicher Aufforderung zu Straftaten“ im Juli 2020 vor dem
Amtsgericht in Alzenau (Bayern) angeklagt – und freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg Berufung ein. Am 6. Mai findet daher am Landgericht in Aschaffenburg das Berufungsverfahren statt.

Weiterlesen